-40%
klet bant Verschlüsse selbstklebend oder zum aufnähen Montageband extra stark
€ 1.57
- Description
- Size Guide
Description
Rufen Sie uns anSenden Sie uns eine Nachricht
Unser Shop
Verkäuferprofil
Bewertungen
Shop speichern
Kontakt
extra starke Fixierung
Produktinformation
Selbstklebend oder zum aufnähen Auswählbar
Erhältliche Farben: weiß und schwarz
Folgende Breiten stehen zur Auswahl:
Breite : 20mm 30mm 50mm oben in Variante bitte auswählen
Längen : 1m- 3m- 5m 10cm 15cm oben in Variante bitte auswählen
Farbe : Schwarz und Weiß oben in Variante bitte auswählen
Klebstoff: Hotmelt
Haltekraft: 15 DaN (Lt. Herstellerangaben)
unsere Artikel sind Neuware und Qualitätsware,
Bant besteht immer aus 2 Teilen
Die selbstklebenden sind vielseitig Einsetzbar
und lassen sich mehrere tausend mal öffnen und schließen
Bitte achten Sie darauf das die Fläche wo, das Bant verklebt werden soll Staub- und fettfrei ist damit der Industriekleber fest haften kann.
Material 100% Polyamide PA 6 (Polycaprolactam)
falls ihnen der Preis zu teuer ist bedenken sie bitte dass wir ihnen nur gutes Verkaufen wollen. Sie werden es also nicht bereuen wenn sie paar
Cent
mehr zahlen, dafür kriegen sie eben Qualitätsware
Bei Fragen E-Mail oder Montag-Freitag 10.00Uhr-18.00Uhr anrufen ihre GOO-BYE Team
Lieferumfang: 1 X selbst
klebend oder zumnähen nach ihre Auswahl 2 teilig
Zahlung
Versand
Wichtige Hinweise
Spielzeug:
Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
Warnhinweis: "
Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet
.
Elektro- und Elektronikgeräten:
Dauer der Gewährleistung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar festgelegt, dass die Gewährleistungspflicht in der Regel nach
24 Monaten
verjährt.
Sie gebrauchte Waren, kann diese Pflicht auf zwölf Monate verkürzt werden. Das muss im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden.
ACHTUNG
Die Farbe des Artikels kann leicht vor der Farbe auf den Fotos abweichen, was durch viele Faktoren (z.B. Monitor- und Lichthelligkeit) verursacht wird.
Batteriegesetz
Das Batteriegesetz (BattG) gilt seit 01.12.2009 und hat die bis dahin geltende Batterieverordnung (BattV) abgelöst. Gem. § 9 Abs.1 Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat zudem den Kunden gem. § 18 Abs.1 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können und dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist. Zudem muss der Händler darauf hinweisen, welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gem. § 17 Abs.1 BattG hat und welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen „Hg, Cd, Pb“ nach § 17 Abs.3 BattG haben.
Links
Unser Shop
Verkäuferprofil
Bewertungen
Shop speichern
Kontakt
Newsletter
Verpassen Sie keine Angebote mehr! Wir informieren Sie über Angebote und Aktionen bequem per E-Mail.
Newsletter abonnieren
Kontakt
Rufen Sie uns an
Senden Sie uns eine Nachricht