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Birken-Brennholz 10 kg Mutzbraten braten Kaminholz Ofenholz Birke ca. 25,0 cm

€ 3.16

Availability: 57 in stock
  • Anzahl pro Packung: je nach Größe
  • Holz: gesägt und gespalten
  • Stil: Birken-Brennholz
  • Anzahl der Einheiten: Birke
  • MPN: Birkenholz
  • Breite: 25
  • Höhe: universell
  • Farbe: natur
  • Condition: Birken-Brennholz 10 kg Kaminholz Ofenholz Feuerholz Birke Dekoholz aus Deutschland Mutzbraten
  • Ofenholz: Birke
  • Gewicht: 20,0 kg
  • Rücknahme akzeptiert: ReturnsNotAccepted
  • Scheitlänge: ca. 25,0 cm
  • Mutzbraten: mit Birkenholz braten
  • Kaminzubehör: Brennmaterial
  • Besonderheiten: Schnellanzündent
  • Herstellungsland und -region: Deutschland
  • Sortenreines Holz: Birkenholz
  • Marke: Birken-Brennholz
  • Produktart: Birkenholz
  • Modell: Holz
  • Dekoration: Birke
  • Zimmer: universeller Einsatz
  • Kaminholz: Birkenholz
  • Tiefe: Birke
  • Zustand: Trocken
  • Material: Birke
  • Herstellernummer: Birke
  • Ofenholz Feuerholz: Birkeen-Holz
  • Angebotspaket: Nein

    Description

    Birken-Brennholz 10 kg Kaminholz
    Ofenholz Feuerholz Birke Dekoholz
    ca. 25,0 cm
    Sie erhalten hier Sortenreines
    trockenes Birkenholz
    , ein ideales
    Natur-Holz
    zum Verbrennen im
    Kamin
    .
    Aus unserm heimischen Wäldern.
    Die Scheitlänge beträgt ca. 25,0 cm
    Holz
    ist ein ständig
    nachwachsender Rohstoff
    und ist CO2-neutral.
    Es produziert
    wohlige Wärme
    und hat, durch die
    frei werdenden
    ätherischen Öle
    , einen wohltuenden
    angenehmen Geruch.
    Es brennt mit einer angenehmen
    bläulichen
    Flamme
    .
    Ferner ist Birkenholz auch ein super natürliches
    Dekorations- und Bastelmaterial
    .
    Unser Holz wurde
    gespalten
    ,
    gelagert
    ,
    getrocknet
    und somit zum sofortigen
    Gebrauch
    bestens geeignet.
    Auch für
    Mutzbraten
    ein unbedingtes "Muß"
    Der Privat-Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­Mangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.