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12 x 1 Ltr Lampenöl RECOLOR Paraffinöl hoch gereinigt ohne Aromaten Rußfrei
€ 19.48
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Description
12 Liter Orginal RECOLOR Lampen-ölKlar/Neutral
auf Paraffinbasis
Flammpunkt 61
entspricht bester Qualität ,Sicherheitsanforderungen und ist TÜV geprüft.
Rußfrei, für Petroleumlampen, Fackeln etc.,
für den Innen und Außenbereich geeignet.
geliefert wird
RECOLOR
Einstufung nach EG-Verordnung 1272/2008: Aspirationsgefahr.
Drehverschluss mit Kindersicherung.
ACHTUNG:
Gesundheitsschädlich! Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Lampenöl
Wahrscheinlich haben Sie das RECOLOR Lampen-Öl bereits in Fachgeschäfts angetroffen.
In vielen europäischen Ländern ist RECOLOR ein vertrauter Begriff. RECOLOR ist die Garantie für konstante Qualität
Gebrauchsanweisungen und Tipps für die sicherheitsgerechte, optimale Nutzung von Lampenöl
Hiermit möchten wir Ihnen einige Gebrauchsanweisungen und Tipps für die sicherheitsgerechte, optimale Nutzung von Lampenölgeben.
Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Öl- und Petroleumlampen niemals unbeaufsichtigt brennen dürfen.
Lampen im Innenbereich dürfen niemals Zugluft ausgesetzt sein.
Das Brennverhalten von Öl- und Petroleumlampen ist nicht nur von Größe und Art der benutzten Dochte, sondern auch von der Art des benutzten Lampenöls abhängig.
Unser farbloses Lampenöl besteht aus dünnflüssigen Paraffinen, die schnell durch den Docht angesaugt werden und darum hervorragende Brenneigenschaften besitzen Flammpunkt 61.
Um Ihre Lampe richtig und sicherheitsgerecht zu betreiben, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Allgemeine Hinweise
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Docht einstellen (ca. 1 mm), bei farbigem Lampenöl im Allgemeinen etwas höher als bei farblosem Öl.
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Öllampe füllen und warten, bis der Docht sich völlig voll gesaugt hat.
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Nach dem Anzünden den Docht ggf. nachstellen, bis die Lampe ruß- und flackerfrei brennt (bei Rußen und/oder Flackern muss der herausragende Dochtteil verkleinert werden
Einstufung laut ChemG §3a: gesundheitsschädlich
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Nicht trinken. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeizwingen!
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzweigen
Wegen der Entscheidung der EU Kommission vom 28-05-2009 bezüglich einer Neufassung der Anlage 1 der Richtlinie 76/769/EG in Sachen Beschränkungen des Inverkehrbringens und Gebrauch von Lampenöl, Fackelöl und flüssigem Grillanzünder, müssen nachfolgende Änderungen durchgeführt werden:
Per 1. Dezember 2010 gelten für die Produkte Lampenöl klar, Fackelöl und Grillanzünder, wenn verkauft an private Verbraucher, nachfolgende Verpackungsanforderungen;
Die Produkte sollen in schwarzen undurchsichtigen Behältern mit höchstens 1 Liter Füllmenge abgepackt sein.
Nachfolgende Sätze sollen auf den Etiketten hinzugefügt werden:
Etikette Lampenöl klar:
"Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren"
"Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen"-